Ausgewiesene Wege/Plätze
Das Naturschutzgebiet Klädener Plage und Mildenitz-Durchbruchstal bewahrt einen verlandeten See und Mecklenburg-Vorpommerns größtes Flusstal. Es schützt natürliche Flussdynamik und vielfältige Ökosysteme.
Das Naturschutzgebiet Klädener Plage und Mildenitz-Durchbruchstal schützt eine einzigartige Landschaft, bestehend aus dem verlandeten See Klädener Plage und der naturnahen Mildenitz. Das Gebiet zeichnet sich durch Mecklenburg-Vorpommerns größtes Durchbruchstal aus, das die Mildenitz durch die Endmoräne bis zum Schwarzen See formt. Der Fluss zeigt eine natürliche Dynamik, bereichert durch Totholz. Die Klädener Plage beherbergt vielfältige Lebensgemeinschaften, begünstigt durch anhaltend hohe Wasserstände. Als wichtiger Bestandteil des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide trägt dieses Gebiet maßgeblich zum Erhalt von Flora und Fauna bei und ist zugleich als FFH- und Vogelschutzgebiet ausgewiesen.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Ludwigslust-Parchim |
| Fläche | 1,16km² |
| Gründungsjahr | 1996 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 948568a4-193c-4be4-8e28-98c8d36e1819 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide
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| Webseite | https://www.naturpark-nossentiner-schwinzer-heide.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ziegenhorn 1
19395 Plau OT Karow Deutschland |
| Name und Abteilung |
Digitize the Planet e.V.
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| Webseite | https://digitizetheplanet.org/ |
| Anschrift |
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Kreuzbergstraße 30
10965 Berlin Deutschland |
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Das Fahren und Parken mit Kraftfahrzeugen ist nur auf öffentlichen Wegen erlaubt.
Hunde müssen an der Leine geführt werden.
Die Zufütterung beim Angeln ist ebenfalls unzulässig.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Das Angeln ist nur an den von der Naturschutzbehörde festgelegten Ufern der Mildenitz zulässig. Die Zufütterung ist unzulässig.
Das Nachstellen und mutwillige Beunruhigen von Tieren ist verboten.