Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der befestigten und eingezeichneten Wege und Pfade zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der befestigten und eingezeichneten Wege und Pfade zu betreten.
Insbesondere ist verboten außerhalb der befestigten Wege zu reiten.
Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der befestigten Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren.
Insbesondere ist verboten das Befahren der Kleinen Lauter mit Wasserfahrzeugen aller Art mit und ohne Antriebskraft (einschließlich Modellfahrzeugen).
Insbesondere ist verboten das Befahren der Kleinen Lauter mit Wasserfahrzeugen aller Art mit und ohne Antriebskraft (einschließlich Modellfahrzeugen).
Insbesondere ist verboten das Befahren der Kleinen Lauter mit Wasserfahrzeugen aller Art mit und ohne Antriebskraft (einschließlich Modellfahrzeugen).
Insbesondere ist verboten Hunde frei laufen zu lassen.
Insbesondere ist verboten Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohnstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen.