Knellesberger Moos

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist verboten

Im Naturschutzgebiet ist es insbesondere verboten außerhalb von Straßen und befestigten Wegen mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Im Naturschutzgebiet ist es insbesondere verboten außerhalb von Straßen und befestigten Wegen zu reiten.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Im Naturschutzgebiet ist es insbesondere verboten außerhalb von Straßen und befestigten Wegen mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren.

Wasseraktivitäten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Im Naturschutzgebiet ist es insbesondere verboten Flug‑ und Bootsmodelle sowie Modellfahrzeuge aller Art zu betreiben.

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

Im Naturschutzgebiet ist es insbesondere verboten Flug‑ und Bootsmodelle sowie Modellfahrzeuge aller Art zu betreiben.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde ist verboten

Im Naturschutzgebiet ist es insbesondere verboten Hunde frei laufen zu lassen.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Fotografieren/Filmen ist verboten

Im Naturschutzgebiet ist es insbesondere verboten wildlebende Tiere an ihren Nist‑, Brut‑, Wohn‑ oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören; Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören.