Kochhartgraben und Ammertalhänge

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der vorhandenen Feldwege zu betreten, ausgenommen sind die ortsnahen Streuobstbestände und schon seither rechtmäßig gärtnerisch oder landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen; ausgenommen ist ferner der Zeitraum vom 1. September eines jeden Jahres bis 28./29. Februar des Folgejahres.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Insbesondere ist verboten im Schutzgebiet außerhalb der Wege zu reiten.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Insbesondere ist verboten im Schutzgebiet außerhalb der Wege zu fahren.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Feuer ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten