Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten.
Insbesondere ist verboten im Schutzgebiet zu reiten.
Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet mit Fahrzeugen jeglicher Art zu befahren.
Insbesondere ist verboten Streuobstbestände zu roden oder auf sonstige Weise zu zerstören.