vom 15. März bis 31. Juli
in der Zeit zwischen dem 15. März und dem 31. Juli die Wege zu verlassen
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
vom 15. März bis 31. Juli
in der Zeit zwischen dem 15. März und dem 31. Juli die Wege zu verlassen