Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: zu reiten, davon ausgenommen sind die in der Detailkarte des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 28. Oktober 2002 als Reitwege gekennzeichneten Wege
Ausgewiesene Wege/Plätze