vom 01. Juni bis 31. August
Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der in der Karte dargestellten Wege und Pfade in der Zeit vom 1. Juni bis 31. August zu begehen.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
vom 01. Juni bis 31. August
Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der in der Karte dargestellten Wege und Pfade in der Zeit vom 1. Juni bis 31. August zu begehen.