- straighten 0,11km²
- groups Regierungspräsidium Gießen
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Krämersgrund/Konventswiesen“ zeichnet sich durch einen Biotopkomplex aus, der aus besonders schützenswerten Lebensraumtypen besteht, welche für zahlreiche seltene Tier- und Pflanzenarten wichtige Rückzugsräume bieten. Der „Krämersgrund“ und die „Konventwiesen“ liegen im Randbereich des Burgwaldes, einem der größten zusammenhängenden Waldgebiete Hessens mit zahlreichen Moor-Standorten. Als Besonderheit kommt im Gebiet der einzige intakte Schwingrasen vor. Dabei handelt es sich um ein schwimmendes Pflanzenkissen auf der Stauwasser-Oberfläche des Moores, das aus seltenen Seggen, Torfmoosen, Wollgras und Schlangenwurz besteht. In dem angrenzenden Birken-Moorwald gedeihen zahlreiche seltene Torfmoose, der weißblütige Siebenstern sowie eine echte botanische Rarität – der Kammfarn mit nur einem weiteren Vorkommen in Hessen. Entlang des kleinen Fließgewässers „Hollerborn“, dessen Seitenarm zu einem ehemaligen Löschteich aufgestaut wurde, stocken Erlen-Eschen- Wälder mit artenreichem Unterwuchs. Hinzu kommen magere Wiesenbereiche und kleinräumig strukturierte Eichen- Hainbuchen-Wälder mit wertvollen Altholzbeständen, die wichtige Lebensräume für Moose, Pilze, Insekten und höhlenbrütende Vögel darstellen. Die Moor- und Gewässerbiotope sind zudem Heimat vielfältiger Insektenlebensgemeinschaften und Nahrungsgebiet bedrohter Vogelarten. Besonders ist das Vorkommen gefährdeter Libellen, die an diese heute seltenen Lebensräume angepasst sind.
Gallerie
Regeln
Betretungsverhalten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Schneeaktivitäten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Wasseraktivitäten
Aufenthaltsaktivitäten
Luftaktivitäten
Generelles Verhalten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Hunde unangeleint oder an der mehr als 8 m langen Leine laufen zu lassen, ist verboten. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Krämersgrund/Konventswiesen § 3.