Krämersgrund/Konventswiesen

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das Naturschutzgebiet „Krämersgrund/Konventswiesen“ zeichnet sich durch einen Biotopkomplex aus, der aus besonders schützenswerten Lebensraumtypen besteht, welche für zahlreiche seltene Tier- und Pflanzenarten wichtige Rückzugsräume bieten. Der „Krämersgrund“ und die „Konventwiesen“ liegen im Randbereich des Burgwaldes, einem der größten zusammenhängenden Waldgebiete Hessens mit zahlreichen Moor-Standorten. Als Besonderheit kommt im Gebiet der einzige intakte Schwingrasen vor. Dabei handelt es sich um ein schwimmendes Pflanzenkissen auf der Stauwasser-Oberfläche des Moores, das aus seltenen Seggen, Torfmoosen, Wollgras und Schlangenwurz besteht. In dem angrenzenden Birken-Moorwald gedeihen zahlreiche seltene Torfmoose, der weißblütige Siebenstern sowie eine echte botanische Rarität – der Kammfarn mit nur einem weiteren Vorkommen in Hessen. Entlang des kleinen Fließgewässers „Hollerborn“, dessen Seitenarm zu einem ehemaligen Löschteich aufgestaut wurde, stocken Erlen-Eschen- Wälder mit artenreichem Unterwuchs. Hinzu kommen magere Wiesenbereiche und kleinräumig strukturierte Eichen- Hainbuchen-Wälder mit wertvollen Altholzbeständen, die wichtige Lebensräume für Moose, Pilze, Insekten und höhlenbrütende Vögel darstellen. Die Moor- und Gewässerbiotope sind zudem Heimat vielfältiger Insektenlebensgemeinschaften und Nahrungsgebiet bedrohter Vogelarten. Besonders ist das Vorkommen gefährdeter Libellen, die an diese heute seltenen Lebensräume angepasst sind.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Wasseraktivitäten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

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Wassersport ist verboten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Hunde unangeleint oder an der mehr als 8 m langen Leine laufen zu lassen, ist verboten. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Krämersgrund/Konventswiesen § 3.

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Tiere füttern ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten