Kreuzäcker

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist verboten

Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet zu befahren (insbesondere mit Mountainbikes, Motorrädern und Geländefahrzeugen).

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet zu befahren (insbesondere mit Mountainbikes, Motorrädern und Geländefahrzeugen).

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde ist verboten

Insbesondere ist verboten Hunde frei laufen zu lassen.

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten