Kreuzweiher-Langensee

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist verboten

Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

Insbesondere ist verboten Wassersport‑ und Wasserspielgeräte aller Art zu benutzen; Nichtschwimmer‑ und Kinderschwimmhilfen sind erlaubt.

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

Insbesondere ist verboten Kreuzweiher und Langensee mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Triebkraft zu befahren.

Aufenthaltsaktivitäten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde ist verboten

Insbesondere ist verboten Hunde frei laufen zu lassen.

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Feuer ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Baden ist verboten

Insbesondere ist verboten im Kreuzweiher außerhalb des gekennzeichneten Bereichs im Nordwestteil zu baden.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten