Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren.
Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren.
Insbesondere ist verboten Wassersport‑ und Wasserspielgeräte aller Art zu benutzen; Nichtschwimmer‑ und Kinderschwimmhilfen sind erlaubt.
Insbesondere ist verboten Kreuzweiher und Langensee mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Triebkraft zu befahren.
Insbesondere ist verboten Hunde frei laufen zu lassen.
Insbesondere ist verboten im Kreuzweiher außerhalb des gekennzeichneten Bereichs im Nordwestteil zu baden.