Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Fahren mit einem motorisierten Fahrzeug auf nichtöffentlichen Wegen in der freien Landschaft ist gemäß § 22 Abs. 3 BbgNatSchAG verboten
| Ort | Deutschland - Brandenburg - Dahme-Spreewald, Oder-Spree |
| Fläche | 14,49km² |
| Gründungsjahr | 2000 |
| IUCN Kategorie | V |
| DtP ID | 49de3d0d-f492-4be8-b974-4d3ce6bb0d5b |
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Fahren mit einem motorisierten Fahrzeug auf nichtöffentlichen Wegen in der freien Landschaft ist gemäß § 22 Abs. 3 BbgNatSchAG verboten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Zelten nur auf öffentlich-rechtlich zugelassenen oder gekennzeichneten Plätzen sowie in Hausgärten zulässig
Ausgewiesene Wege/Plätze
Lagern nur auf öffentlich-rechtlich zugelassenen oder gekennzeichneten Plätzen sowie in Hausgärten zulässig
Ausgewiesene Wege/Plätze
Aufstellen von Wohnwagen nur auf öffentlich-rechtlich zugelassenen oder gekennzeichneten Plätzen sowie in Hausgärten zulässig
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Krumme Spree
19. Dezember 2000