Küstrinchen

Naturschutzgebiet

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Betreten abseits der Wege ist verboten

vom 01. Januar bis 30. Juni

Reitaktivitäten

dtp_horseriding_allowed_regular

Reiten ist nur erlaubt auf
  • dtp_officiallypublicdedicatedstreetsplaces_allowed_regular

    Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

    auf markierten Reitwegen und Waldbrandwundstreifen erlaubt

  • dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

    und Ausgewiesene Wege/Plätze

    auf markierten Reitwegen und Waldbrandwundstreifen erlaubt

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_allowed_regular

dtp_officiallypublicdedicatedstreetsplaces_allowed_regular
Kraftfahrzeug ist nur erlaubt auf

Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Wasseraktivitäten

dtp_diving_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Tauchen ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

erlaubt von den in nach § 2 Absatz 2 zu dieser Verordnung aufgeführten Karten (Übersichtskarte im Maßstab 1 : 35 000, topografische Karten im Maßstab 1 : 10 000 mit den Blattnummern 2, 4 und 5 und Liegenschaftskarten mit den Blattnummern 4, 8, 18 und 25) gekennzeichneten Stellen am Großen Kronsee, dem Großen Küstrinsee, dem Clanssee sowie dem Kolbatzer Mühlenteich aus

dtp_watercraftswithoutmotor_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

auf dem Großen und Kleinen Kiensee, dem Kleinen Küstrinsee, dem Schnakenpfuhl, dem Tiefen See, dem Faulen See, dem Schwanzsee, der Roten Ranke sowie dem Moosbruch sowie in Röhrichten, Schwimmblattgesellschaften und Verlandungsbereichen

dtp_watercraftsmotorized_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Wasserfahrzeuge motorisiert ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

auf dem Großen Küstrinsee mit elektrisch angetriebenen Booten mit einer maximalen Leistungskraft von 600 Watt mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde Uckermark zulässig

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

dtp_camping_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Zelten ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

auf gekennzeichneten Biwakplätzen am Küstriner Bach

dtp_campingbivouac_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Lagern/Biwakieren ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

auf gekennzeichneten Biwakplätzen am Küstriner Bach

Luftaktivitäten

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

dtp_dogswithleash_allowed_regular

Hunde mit Leine ist erlaubt

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten

vom 01. Januar bis 30. Juni

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten

vom 01. Januar bis 30. Juni

dtp_swimming_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Baden ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

von den Stegen aus sowie vom Boot aus auf dem Aalsee, dem Clanssee, dem Großen und Kleinen Dreisee, dem Kolbatzer Mühlenteich, dem Krummen See, dem Großen und Kleinen Kronsee, dem Großen Küstrinsee, dem Lehstsee sowie dem Schreibermühlenteich. Sowie von den in nach § 2 Absatz 2 zu dieser Verordnung aufgeführten Karten (Übersichtskarte im Maßstab 1 : 35 000, topografische Karten im Maßstab 1 : 10 000 mit den Blattnummern 2, 4 und 5 sowie Liegenschaftskarten mit den Blattnummern 4, 8, 11, 16, 17, 18, 23, 24 und 25) gekennzeichneten Bereichen am Großen und Kleinen Kronsee, dem Großen und Kleinen Dreisee, dem Aalsee, dem Clanssee, dem Tiefen See, dem Faulen See, dem Großen Küstrinsee, dem Krummen See, Oberpfuhlsee sowie dem Kolbatzer Mühlenteich aus.

dtp_fishing_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Angeln ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Die Angelnutzung darf nur von den in § 2 Absatz 2 zu dieser Verordnung aufgeführten Karten (Übersichtskarte im Maßstab 1 : 35 000, topografische Karten im Maßstab 1 : 10 000, Blattnummern 2, 4, 5 und 6 und Liegenschaftskarten, Blattnummern 4, 8, 11, 13, 16, 17, 18, 23, 24, 25 und 30) eingezeichneten Uferabschnitten sowie von den Stegen aus erfolgen, wobei das Betreten von Röhrichten und Verlandungszonen unzulässig bleibt.

dtp_noisetaperecordersplayers_forbidden_regular

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten