vom 01. April bis 15. August
Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb des Waldes abseits der Wege in der Zeit vom 1. April bis 15. August nicht zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
vom 01. April bis 15. August
Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb des Waldes abseits der Wege in der Zeit vom 1. April bis 15. August nicht zu betreten.