Kugelberg

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

vom 01. April bis 15. August

Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb des Waldes abseits der Wege in der Zeit vom 1. April bis 15. August nicht zu betreten.

Schneeaktivitäten

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Ski- & Snowboardfahren ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Pilze sammeln ist verboten

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten