Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Alb-Donau-Kreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000114 |
| Fläche | 9,06ha |
| Gründungsjahr | 1994 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | aa358e33-f3d4-42ed-9f0e-adea949f6fd7 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren.
Insbesondere ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren.
Insbesondere ist verboten Modellfluggeräte aller Art zu betreiben.
Insbesondere ist verboten Hunde frei laufen zu lassen.
Insbesondere ist verboten Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohnstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen.
8. Juni 1994