- straighten 0,76km²
- groups Regierungspräsidium Stuttgart
Regeln
Betretungsverhalten
Radsportaktivitäten
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Insbesondere ist verboten: das Gebiet in freier Landschaft außerhalb befestigter Wege sowie im Wald außerhalb befestigter Wege und auf befestigten Waldwegen mit weniger als 2 Metern Breite mit Fahrrädern oder Pedelecs (Fahrräder mit elektrischer Motorunterstützung) zu befahren
Reitaktivitäten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: im Gebiet außerhalb von Straßen und befestigten Wegen sowie auf gekennzeichneten Wanderwegen unter drei Metern Breite zu mit bespannten Fahrzeugen zu fahren. im Wald ist das Fahren mit bespannten Fahrzeugen ohne besondere Erlaubnis des Waldeigentümers nicht zulässig.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: im Gebiet außerhalb von Straßen und befestigten Wegen sowie auf gekennzeichneten Wanderwegen unter drei Metern Breite zu reiten
Motorisierte Aktivitäten
Aufenthaltsaktivitäten
Luftaktivitäten
Generelles Verhalten