Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten das Flurstücknr. 421 zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten das Flurstücknr. 421 zu betreten.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Auf dem Feldweg 420 ist das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen zulässig.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Auf dem Feldweg 420 ist das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen zulässig.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: den Feldweg Flst.Nr. 420 mit Motorfahrzeugen zu befahren, die nicht der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nutzung dienen oder zur Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen und der Gewässer erforderlich sind.