Lahnaltarm von Bellnhausen

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Der „Lahnaltarm von Bellnhausen“ ist im Zuge der Lahn-Begradigung in den 1920er Jahren entstanden, bei der die ursprüngliche Lahnschleife vollständig vom Fluss abgetrennt wurde. In den 1990er Jahren wurde eine Überschwemmungsverbindung hergestellt, sodass der Altarm bei Hochwasser von frischem Flusswasser durchströmt wird. Entlang der Altarm-Schleife konnten sich in Folge der ungestörten Entwicklung strukturreiche Auwälder mit einer stark ausgeprägten Staudenflur und stellenweise dichten Röhrichtbeständen entwickeln. Die Wasservegetation ist ebenso vielfältig und bietet damit zahlreichen Amphibien, wie dem seltenen Springfrosch, einen optimalen Lebensraum. Im Dickicht aus Bruchweiden und Stauden ist auch das Teichhuhn zuhause. Eisvögel machen von überhängenden Weidenästen Jagd auf Fische. Als Nahrungsgäste kommen der Rotmilan, Graureiher und Kormorane an den Altarm. Aus dem Auwald ertönen zudem die Rufe von Kuckuck, Grünspecht und Nachtigall.

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Betreten abseits der Wege ist verboten

dtp_enteringthearea_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

dtp_wintersport_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Reitaktivitäten

dtp_horseriding_forbidden_regular

Reiten ist verboten

Wasseraktivitäten

dtp_diving_forbidden_regular

Tauchen ist verboten

dtp_watercraftswithoutmotor_forbidden_regular

Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

dtp_watercraftsmotorized_forbidden_regular

Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

dtp_watersport_forbidden_regular

Wassersport ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

dtp_campingbivouac_forbidden_regular

Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

dtp_airsport_forbidden_regular

Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

dtp_dogswithleash_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten

dtp_collectingmineralsfossils_forbidden_regular

Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten

dtp_swimming_forbidden_regular

Baden ist verboten

dtp_bathinganimals_forbidden_regular

Baden von Tieren ist verboten

dtp_fishing_forbidden_regular

Angeln ist verboten

Die Ausübung der Angelfischerei im Bereich des Flurstückes 226, Flur 3, Gemarkung Bellnhausen, in der Zeit vom 1. Juli bis 31. März ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Lahnaltarm von Bellnhausen § 4.

dtp_noisetaperecordersplayers_forbidden_regular

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten