- straighten 0,16km²
- groups Regierungspräsidium Gießen
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Der „Lahnaltarm von Bellnhausen“ ist im Zuge der Lahn-Begradigung in den 1920er Jahren entstanden, bei der die ursprüngliche Lahnschleife vollständig vom Fluss abgetrennt wurde. In den 1990er Jahren wurde eine Überschwemmungsverbindung hergestellt, sodass der Altarm bei Hochwasser von frischem Flusswasser durchströmt wird. Entlang der Altarm-Schleife konnten sich in Folge der ungestörten Entwicklung strukturreiche Auwälder mit einer stark ausgeprägten Staudenflur und stellenweise dichten Röhrichtbeständen entwickeln. Die Wasservegetation ist ebenso vielfältig und bietet damit zahlreichen Amphibien, wie dem seltenen Springfrosch, einen optimalen Lebensraum. Im Dickicht aus Bruchweiden und Stauden ist auch das Teichhuhn zuhause. Eisvögel machen von überhängenden Weidenästen Jagd auf Fische. Als Nahrungsgäste kommen der Rotmilan, Graureiher und Kormorane an den Altarm. Aus dem Auwald ertönen zudem die Rufe von Kuckuck, Grünspecht und Nachtigall.
Gallerie
Regeln
Betretungsverhalten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Schneeaktivitäten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Reitaktivitäten
Wasseraktivitäten
Aufenthaltsaktivitäten
Luftaktivitäten
Generelles Verhalten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Die Ausübung der Angelfischerei im Bereich des Flurstückes 226, Flur 3, Gemarkung Bellnhausen, in der Zeit vom 1. Juli bis 31. März ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Lahnaltarm von Bellnhausen § 4.