Lahnknie bei Michelbach

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das „Lahnknie bei Michelbach“ erstreckt sich rund 3 Kilometer entlang eines naturnahen, verzweigten Lahnabschittes mit breitem, flachem Flussbett und stellenweisen Kiesbänken zwischen Caldern und Sterzhausen. Das Naturschutzgebiet umfasst neben dem Fließgewässerabschnitt, der fast vollständig von Weiden und Erlen gesäumt wird, auch die angrenzenden Uferbereiche mit besonders schutzwürdigen feuchten bis frischen Grünland- und Brachflächen, den Unterlauf und Mündungsbereich des Michelbaches sowie einen Teil des Grubenbaches mit Quellbereichen. Ergänzt wird das Naturschutzgebiet von den bewaldeten Hängen am „Rothen Scheid“, die sich durch eine reiche Frühblüher-Flora auszeichnen, sowie am „Kalkberg“ bei Michelbach. Die Verknüpfung dieser strukturreichen Biotope eröffnet einer bemerkenswert vielfältigen Tierwelt abwechslungsreiche Lebensräume. Neben der beeindruckenden Anzahl von 100, teils stark gefährdeten Vogelarten die zum Brüten, Rasten oder zur Nahrungssuche ins Gebiet kommen, findet man hier auch eine phantastische Insektenwelt vor. Schmetterlinge, Käfer und Heuschrecken, vor allem aber besonders anspruchsvolle Gewässerinsekten finden hier einen Lebensraum. Zahlreiche selten gewordenen Fische konnten in diesem Lahnabschnitt nachgewiesen werden, ebenso wie einige seltene, an Fließgewässer gebundene Säugetiere, wie die Wasserspitzmaus und Wasserfledermaus. Wegen seiner Vielfältigkeit ist das „Lahnknie bei Michelbach“ nicht nur für den Naturschutz von herausragendem Wert sondern auch für die Wissenschaft zur Erforschung naturnaher Gewässerökosysteme.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Wasseraktivitäten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

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Wassersport ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

Die Ausübung der Angelfischerei an der Lahn, jedoch nur in der Zeit vom 15. Juli bis 28. Februar im Abschnitt westlich der Kreisstraße 79 vom Nordufer aus ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Lahnknie bei Michelbach § 4.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten