vom 01. Mai bis 31. August
dies gilt auch für den Trampelpfad, der in der Karte für diejenige Schutzgebietsfläche eingetragen ist, die in den Gewannen »Gründle« und »Eichberger Rain« liegt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
vom 01. Mai bis 31. August
dies gilt auch für den Trampelpfad, der in der Karte für diejenige Schutzgebietsfläche eingetragen ist, die in den Gewannen »Gründle« und »Eichberger Rain« liegt.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten das Gebiet außerhalb befestigter Wege mit Fahrrädern zu befahren.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten außerhalb von Straßen und befestigter Wege zu reiten.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten das Gebiet mit motorisierten Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Krankenfahrstühle.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten Hunde frei laufen zu lassen.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten außerhalb amtlich gekennzeichneter Feuerstellen Feuer anzumachen oder zu unterhalten.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören; wildlebende Tiere an ihren Nist‑, Brut‑ und Wohn‑ oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.