Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Betreiben von Modellsport oder ferngesteuerten Modellen verboten
vom 01. Januar bis 31. Juli
nichtgewerbliche Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten außerhalb der Moore in der Zeit vom 1. August bis 31. Dezember eines jeden Jahres erlaubt