Landgrabenwiesen bei Werder

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Die Landgrabenwiesen bei Werder schützen ein typisches Talmoor des Kleinen Landgrabens mit seinen Feuchtwiesen [cite: wikipedia_description]. Es bietet Lebensraum für besondere Pflanzen und Tiere und ist Teil des FFH-Gebiets Talmoorkomplex [cite: 1, wikipedia_description].

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet Landgrabenwiesen bei Werder bewahrt einen bedeutsamen Ausschnitt des Kleinen Landgrabens als Talmoor mit seinen charakteristischen Feuchtwiesen [cite: wikipedia_description]. Dieser wertvolle Naturraum dient dem Schutz seltener oder gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, die hier einen essentiellen Lebensraum finden. Die Erhaltung dieser einzigartigen natürlichen Ausstattung ist von wissenschaftlicher und kultureller Bedeutung. Das Gebiet ist zudem ein wichtiger Bestandteil des europäischen FFH-Gebiets „Talmoorkomplex des Kleinen Landgrabens bei Werder“, was seine überregionale Bedeutung für den Naturschutz unterstreicht [cite: wikipedia_description]. Seine Entwicklung wird kontinuierlich überwacht, um seinen besonderen Charakter zu bewahren.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Betreten abseits der Wege ist verboten

Wasseraktivitäten

dtp_watercraftswithoutmotor_allowed_regular

dtp_officiallypublicdedicatedstreetsplaces_allowed_regular
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist nur erlaubt auf

Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Wasserfahrzeuge sind nur erlaubt auf Wasserstraßen

dtp_watercraftsmotorized_allowed_regular

dtp_officiallypublicdedicatedstreetsplaces_allowed_regular
Wasserfahrzeuge motorisiert ist nur erlaubt auf

Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Wasserfahrzeuge sind nur erlaubt auf Wasserstraßen

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

dtp_campingbivouac_forbidden_regular

Lagern/Biwakieren ist verboten

Generelles Verhalten

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten

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