Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. April bis 31. Oktober
Dieses Schutzgebiet umfasst den südwestlichen Teil des Karwendelgebirges. Es erstreckt sich von der Reither Spitze im Westen bis zum Höttinger Graben im Osten und schließt den Südhang der westlichen Nordkette auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Innsbruck sowie der Gemeinden Zirl und Reith ein. Landschaftlich stellt das Gebiet eine bunte Mischung aus einer Urlandschaft mit unzugänglichen Gebirgsbachschluchten, Steilhangwäldern aus Föhren und Fichten sowie verschiedensten traditionellen Kulturlandschaftsflächen, wie grasreichen Lärchenwiesen, dar. Diese blütenreichen Magerstandorte sind gleichsam in den Sommermonaten wie während der herbstlichen Blattverfärbung der Lärche besonders eindrucksvoll.
Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. April bis 31. Oktober
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Genehmigung Erforderlich
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pflanzenarten
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pilzarten