Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: das Gebiet außerhalb befestigter Wege, im Wald außerhalb befestigter Wege von mindestens 2 Metern Breite mit Fahrrädern zu befahren
Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege ab einer Mindestwegbreite von 2,0m