Insbesondere ist es verboten, das Gebiet mit Fahrrädern und Elektrofahrrädern mit limitierter Tretunterstützung außerhalb befestigter Wege, im Wald außerhalb befestigter Wege von mindestens 2 Metern Breite, zu befahren;
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, außerhalb der befestigten Wege und Flächen zu reiten
Insbesondere ist es verboten, das Gebiet mit motorisierten Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühlen und Elektrofahrrädern mit limitierter Tretunterstützung, zu befahren oder Kraftfahrzeuge abzustellen
Insbesondere ist es verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen;