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Wald-Wild-Schongebiet

Wildruhezonen sind für Säugetiere und Vögel wichtige Gebiete, in denen die Bedürfnisse der Wildtiere im Vordergrund stehen. Sie dienen der Vermeidung übermäßiger Störung als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Wildruhezonen dürfen während bestimmten Jahreszeiten - oder in einzelnen Fällen während des ganzen Jahres - nur auf offiziellen Wegen für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Es herrscht also ein Wegegebot.

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Betreten abseits der Wege ist verboten

vom 15. Oktober bis 30. April

dtp_enteringthearea_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze vom 15. Oktober bis 30. April

dtp_enteringthearea_forbidden_regular

dtp_discouraged_regular
Betreten des Gebietes ist nicht empfohlen

vom 15. Oktober bis 30. April