LSG innerhalb des Naturparks Frankenhöhe (ehemals Schutzzone)

Landschaftsschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Landschaftsschutzgebiete (LSG) dienen in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit. Sie schützen auch kultivierte, vom Menschen genutzte Natur und sind in der Regel großflächiger und mit weniger tiefgreifenden Nutzungseinschränkungen verbunden als dies bspw. in Naturschutzgebieten der Fall ist. Besonders das Landschaftsbild spielt in Landschaftsschutzgebieten eine wichtige Rolle. Auch wegen einer besonderen Erholungsfunktion oder in Gebieten in denen eine naturverträgliche, oft traditionelle, Nutzung durch den Menschen bewahrt oder rehabilitiert werden soll kann ein Gebiet als LSG ausgewiesen werden.

Beschreibung

Im Gegensatz zu Naturschutzgebieten (NSG) stehen bezüglich des Schutzzwecks abiotische Faktoren im Vordergrund. Im Landkreis Ansbach gibt es 2 Landschaftsschutzgebiete. Einen großen Komplex innerhalb des Naturparks Frankenhöhe, der dessen Schutzzone darstellt sowie das LSG am Hesselberg. Die genauen Schutzziele, Abgrenzungen und Verbote können Sie der jeweiligen Schutzgebietsverordnung entnehmen. Die Naturschutzbehörde wirkt bei der Festsetzung und Kontrolle von Schutzgebieten mit.

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation