LSG "Seehamer See mit Wattersdorfer Moor"

Landschaftsschutzgebiet

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringthearea_forbidden_regular

dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular
Betreten des Gebietes ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Gilt im Einlaufbereich für die beiden Rohrkanäle zu den Pumpspeicherkraftwerken Leitzach I und II Vagen (Schutzzone A); beim Leitzachzulauf (Schutzzone B); im Bereich des Mangfall- Schlierachzulaufes (Schutzzone C)

Reitaktivitäten

dtp_horseriding_allowed_regular

dtp_unpavedagriculturalandforestryroads_allowed_regular
Reiten ist nur erlaubt auf

Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege

Mit Erlaubnis des Landratsamtes Miesbach als unterer Naturschutzbehörde

Wasseraktivitäten

dtp_watercraftswithoutmotor_forbidden_regular

dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Gilt im Einlaufbereich für die beiden Rohrkanäle zu den Pumpspeicherkraftwerken Leitzach I und II Vagen (Schutzzone A); beim Leitzachzulauf (Schutzzone B); im Bereich des Mangfall- Schlierachzulaufes (Schutzzone C)

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_campingvehicletrailer_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Mit Erlaubnis des Landratsamtes Miesbach als unterer Naturschutzbehörde

dtp_camping_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Zelten ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Mit Erlaubnis des Landratsamtes Miesbach als unterer Naturschutzbehörde

Generelles Verhalten

dtp_photographingfilming_forbidden_regular

dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular
Fotografieren/Filmen ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

An Balz- und Brutstätten der Vögel

dtp_swimming_forbidden_regular

dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular
Baden ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Gilt im Einlaufbereich für die beiden Rohrkanäle zu den Pumpspeicherkraftwerken Leitzach I und II Vagen (Schutzzone A); beim Leitzachzulauf (Schutzzone B); im Bereich des Mangfall- Schlierachzulaufes (Schutzzone C)

dtp_fire_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Feuer ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Mit Erlaubnis des Landratsamtes Miesbach als unterer Naturschutzbehörde