Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet ist ein durch Niedermoore, Gleye und Pseudogleye geprägter Landschaftsteil der Jeetzelniederung im Bereich südlich des Lüchower Landgrabens. Es wird charakterisiert durch hohe Anteile von feuchten Erlen-und Eschenauwäldern, Erlenbruchwäldern, feuchten Eichen-Hainbuchenwäldern, extensiv genutztem Feucht-und Nassgrünland sowie artenreichem, mesophilem Grünland. Einzelne naturnahe Kleingewässer, Grabensysteme mit Hochstaudenfluren, ein kleiner Anteil Niederungsäcker sowie kleinflächige Binnensalzstellen mit einer salzliebende Vegetation sind ebenfalls Bestandteile des Gebietes. Das NSG weist einen hohen Flächenanteil von Lebensraumtypen (LRT) der FFH-Richtlinie in enger Verzahnung auf und dient zahlreichen bestandsbedrohten Brutvögeln der EU-Vogelschutzrichtlinie als Lebensraum. Die Gewässer des Gebietes sind Lebensstätte für gefährdete Libellen-, Amphibien-, Fisch-und Säugetierarten. Durch seine Lage an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt leistet es zudem einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbund entlang des Grünen Bandes.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege
und Pfade
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze