Lumdatal bei Allendorf

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das „Lumdatal bei Allendorf“ setzt sich aus abwechslungsreichen Biotopen zusammen, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen wertvollen Lebensraum bietet. Von besonderem Schutzwert sind die nassen bis feuchten Grünlandbereiche des Gebiets. In den ausgedehnten Schilfröhricht-Gesellschaften eines angelegten kleinen Amphibientümpels und auf Feuchtwiesen brüten gefährdete Vogelarten, wie beispielsweise das Braunkehlchen. Außerdem gedeihen auf den Feuchtwiesen seltene Pflanzen, die besonders gut an die wasserbeeinflussten Standortbedingungen angepasst sind. Darüber hinaus wird das „Lumdatal bei Allendorf“ von einer Streuobstwiese und dem Ufersaum aus Schwarzerlen und Weiden entlang des Flusses aufgewertet.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Tiere füttern ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

Die Ausübung der Fischerei auf dem Flurstück 207, der Flur 9, der Gemarkung Allendorf (Lumda) ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Lumdatal bei Allendorf § 4.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten