Ausgewiesene Wege/Plätze
Die befestigten Wege in der Kernzone (§ 2 Abs.1) zu verlassen.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Die befestigten Wege in der Kernzone (§ 2 Abs.1) zu verlassen.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Die Elsenz mit motorbetriebenen Wasserfahrzeugen oder nicht motorbetriebenen Wasserfahrzeugen gewerblich zu nutzen.