Ausgewiesene Wege/Plätze
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Der „Mensfelder Kopf“ erhebt sich als Kuppe über die sonst ackerbaulich geprägte Landschaft, angrenzend an die Hessisch-Rheinland-Pfälzische Landesgrenze. Das Untergrundgestein des Bergrückens besteht aus Taunusquarzit und Tonschiefer, was zur Ausbildung eines besonders sauren und nährstoffarmen Bodentyps führt. Die hierauf anzutreffenden und schützenswerten Biotoptypen - Magerrasen und Heide - sind im besonderen Maße an diese spezifischen Standortbedingungen angepasst. Überregional von großer Bedeutung ist das Vorkommen der Besenheide. Historisch sind diese Lebensgemeinschaften auf dem Mensfelder Kopf von der Beweidung mit Schafen geprägt, wodurch das Aufwachsen von Gebüschen in weiten Teilen des Naturschutzgebietes, vor allem aber in den Grünlandbereichen, verhindert wurde. Jedoch wird das offene Gebiet von größeren, strukturreichen Hecken wertgebend ergänzt. Diese stellen gleichzeitig wertvolle Lebensräume für zahlreiche Insekten, vor allem Schmetterlinge und Heuschrecken aber auch für gefährdete Vogelarten dar.
Ausgewiesene Wege/Plätze
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