Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: die Feldwege FW 91 und FW 92 ab der östlichen Grundstücksgrenze der Flste. Nr. 1055 bzw. 1104 nach Westen hin zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: die Feldwege FW 91 und FW 92 ab der östlichen Grundstücksgrenze der Flste. Nr. 1055 bzw. 1104 nach Westen hin zu betreten.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: den Feldweg FW 175 mit Fahrzeugen aller Art zu befahren.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: den Feldweg FW 175 mit Fahrzeugen aller Art zu befahren.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: den Feldweg FW 175 mit Fahrzeugen aller Art zu befahren.