Mittelgrund Helmlingen

Naturschutzgebiet

Für die Rheinaue charakteristische Wälder, Gewässer und Uferzonen als Lebensraum vielfältiger Tier- und Pflanzengesellschaften mit seltenen und im Bestand bedrohten Arten; naturhafter Landschaftsteil von besonderer Eigenart und Schönheit; Studienobjekt für die Wissenschaft. Dem Schutzzweck entspricht auch die Wiederherstellung auetypischer Standortverhältnisse.

Schutzzwecke

Eisvogel

Fauna

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Gebänderte Prachtlibelle

Fauna

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Gelbbauchunke

Fauna

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Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Feuer ist verboten