Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet schützt einen, im bayerischen Wald flussdynamisch selten gewordenen, Gewässerabschnitt der Mitternacher Ohe und ein Teileinzugsgebiet. Damit soll unteranderem der Bestand der dort heimischen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und ihr notwendiger Lebensraum erhalten werden. Außerdem wird die hervorragende Schönheit des Landschaftsbildes mit ihrem besonderen Erlebniswert erhalten.
Fließgewässer — Abschnitte von Wasserläufen mit natürlicher bzw. naturnaher Dynamik (kleine, mittlere und große Fließgewässer), deren Wasserqualität keine nennenswerte Beeinträchtigung aufweist
Habitat
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
in der Nähe von besetzten Vogelbrutstätten