Mitternacher Ohe

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet Mitternacher Ohe liegt im Bayerischen Wald und schützt einen naturnahen Mittelgebirgsbach inklsuive Teileinzugsgebiet mit seinen begleitenden Schlucht- und Hangwäldern. Die Mitternacher Ohe zeichnet sich durch einen weitgehend unverbauten, dynamischen Bachlauf mit Kies- und Felsstrukturen sowie Kolken aus. Diese Vielfalt an Strukturen schafft wertvolle Lebensräume für zahlreiche spezialisierte Tier- und Pflanzenarten. Besonders bedeutsam ist das Gebiet für feuchtigkeitsliebende Pflanzen, wie der Tüpfelfarn, die von dem kühlen, luftfeuchten Mikroklima entlang des Baches profitieren. Auch seltene Tierarten wie Biber, Fischotter, Grasfrosch und Blauflügel-Prachtlibelle leben hier. Das Naturschutzgebiet leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt naturnaher Fließgewässer und ihrer typischen Lebensgemeinschaften im Bayerischen Wald.

Allgemeine Informationen

Schutzzwecke

Fauna

Fischotter

Flora

Gewöhnlicher Tüpfelfarn

landscape

Habitat

Fließgewässer — Abschnitte von Wasserläufen mit natürlicher bzw. naturnaher Dynamik (kleine, mittlere und große Fließgewässer), deren Wasserqualität keine nennenswerte Beeinträchtigung aufweist

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_allowed_regular

dtp_officiallypublicdedicatedstreetsplaces_allowed_regular
Kraftfahrzeug ist nur erlaubt auf

Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

Generelles Verhalten

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Feuer ist verboten

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten

dtp_photographingfilming_forbidden_regular

Fotografieren/Filmen ist verboten

in der Nähe von besetzten Vogelbrutstätten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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