Möttbachtal bei Weilmünster

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das „Möttbachtal bei Weilmünster“ ist ein kleines Wald-Wiesen-Tälchen, das sich entlang des Möttbaches erstreckt. Im Gegensatz zur sonst waldgeprägten Umgebung, finden sich hier vor allem unterschiedlich stark vernässte Wiesen mit artenreichen Pflanzengesellschaften. Diese gehen in der natürlichen Entwicklungsabfolge in einen Auwald über. Dieses reich strukturierte, kleinräumige Mosaik bietet einer Vielzahl, teils landesweit bedrohter Tier- und Pflanzenarten einen abwechslungsreichen Lebensraum. Besonders bezeichnend sind die artenreichen Schmetterlings- und Heuschreckenlebensgemeinschaften, aber auch die Vorkommen seltener Vogel- und Säugetierarten. Kleine angelegte Tümpel mit Uferbewuchs stellen zudem ideale Laichplätze für mehrere gefährdete Amphibienarten zur Verfügung.

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Betreten abseits der Wege ist verboten

dtp_enteringthearea_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

dtp_wintersport_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Reitaktivitäten

dtp_horseriding_forbidden_regular

Reiten ist verboten

Wasseraktivitäten

dtp_diving_forbidden_regular

Tauchen ist verboten

dtp_watercraftswithoutmotor_forbidden_regular

Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

dtp_watercraftsmotorized_forbidden_regular

Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

dtp_watersport_forbidden_regular

Wassersport ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

dtp_campingbivouac_forbidden_regular

Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

dtp_airsport_forbidden_regular

Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

dtp_dogswithleash_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten

dtp_collectingmineralsfossils_forbidden_regular

Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten

dtp_swimming_forbidden_regular

Baden ist verboten

dtp_bathinganimals_forbidden_regular

Baden von Tieren ist verboten

dtp_fishing_forbidden_regular

Angeln ist verboten

Die Ausübung der Angelfischerei im Möttbach in der Zeit vom 16. Juli bis Ende Februar ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Möttbachtal bei Weilmünster § 4.

dtp_noisetaperecordersplayers_forbidden_regular

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten