Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Momberger Bruchwiesen und Lohgrund bei Mengsberg“ setzt sich aus drei Gebietsabschnitten entlang des viel verzweigten Bachsystems der Wiera (östlich von Momberg) und des Hardtwassers (westlich von Mengsberg und östlich von Momberg) zusammen. Es zeichnet sich durch seine naturnahen Auen mit einem besonderen Feuchtbiotop-Mosaik aus, in dem viele seltene Tiere und Pflanzen letzte Rückzugsräume finden. In den „Momberger Bruchwiesen“ gedeihen verschiedenste Grünlandgesellschaften wie Sumpfdotterblumenwiesen, magere Glatthaferwiesen und wertvolle Feuchtbrachen mit Staudenfluren, Großseggen-Sümpfen und Röhricht- Beständen, die von einem kleinen Stillgewässer ergänzt werden. Von besonderer Bedeutung ist das Feuchtgebiet als Lebensraum für den bedrohten Laubfrosch. Der „Lohgrund bei Mengsberg“ ergänzt das Naturschutzgebiet darüber hinaus um Restbestände naturnaher Erlensumpf- und Moorbirkenwälder, schonend genutzte Waldwiesen und Feuchtbrachen. Die Verknüpfung der verschiedenen Biotope schafft einen abwechslungsreichen Lebensraum für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt, welche mit der Unterschutzstellung langfristig erhalten werden soll.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Die Ausübung der Angelfischerei in der Zeit von 15. Juni bis 31. Januar ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Momberger Bruchwiesen und Lohgrund bei Mengsberg § 5.