Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Es ist verboten, die Stillgewässer (Vogelsee und Stadtweiher, soweit er im Naturschutzgebiet liegt) mit Wasserfahrzeugen aller Art zu befahren
in den Stillgewässern (Vogelsee und Stadtweiher, soweit er im Naturschutzgebiet liegt)
Hunde frei laufen zu lassen ist verboten.