Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: den ehemaligen Kiesabfuhrweg zwischen dem Vic. Weg 6 /1 und der Verbindung zum FW 42 / 2 mit Motorfahrzeugen zu befahren.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Rems-Murr-Kreis |
Fläche | 42,25ha |
Gründungsjahr | 1987 |
IUCN Kategorie | IV |
DtP ID | 43e52368-69f6-4e0c-b722-71729764e402 |
Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
Adresse |
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: den ehemaligen Kiesabfuhrweg zwischen dem Vic. Weg 6 /1 und der Verbindung zum FW 42 / 2 mit Motorfahrzeugen zu befahren.
Verordnung Morgensand und Seelachen
10. Juni 1987