Mühlberg und Kramberg bei Erdbach

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das Naturschutzgebiet „Mühlberg und Kramberg bei Erdbach“ umfasst die beiden namensgebenden Hänge eines langestreckten Bergrückens am Osthang des Westerwaldes. Trotz ungünstiger Bodenbedingungen wurde auf den Hangflächen ehemals Ackerbau betrieben, worauf auch heute noch sichtbare, parallel zum Hang verlaufende Stufen, sogenannte „Ackerraine“ hinweisen. Heute ist die Landschaft des Naturschutzgebietes geprägt von mageren und trockenen Wiesen und Weiden mit eingestreuten Gebüschen und Obstbäumen, kleinflächigen Felsrasen sowie kleinen Eichen-Hainbuchen-Wäldern auf den Kuppen und in den Hangbereichen. In Bereich des Himmelbachtälchens kommen zusätzlich Feuchtwiesen vor. Auf den mageren Wiesen und Weiden gedeihen zahlreiche seltene Pflanzen, wie beispielsweise die streng geschützten Orchideen Breitblättriges und Stattliches Knabenkraut. Die buntblühenden Wiesen stellen drüber hinaus für eine Vielzahl von Insekten reiche Pollen- und Nektarressourcen zur Verfügung. Beeindruckend ist die mit 49, teils stark gefährdeten Arten vertretene Schmetterlingslebensgemeinschaft. Von besonderer und überregionaler Bedeutung ist das große Vorkommen des Großen Malven-Dickkopffalters, dessen Raupe sich von der Moschus-Malve, die im Naturschutzgebiet zahlreich auftritt, ernährt. Das strukturreiche Gebiet bietet aber auch viele Nistmöglichkeiten für Vogelarten die im Offenland Nahrung suchen, wie beispielsweise der gefährdete Neuntöter, der hier vor allem nach Insekten jagt.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Tiere füttern ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten