Münchswiesen bei Frischborn

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Die „Münchswiesen bei Frischborn“ liegen in einem Bachtal der Lauter mit beidseits bewaldeten Hängen im Unteren Vogelsberg. Der naturnahe Bachlauf mit seinem Erlen-Saum und den angrenzenden Wiesen stellt ein heute nur noch selten anzutreffendes, natürliches Bach-Auen-System dar, welches vielen Tier- und Pflanzenarten einen wertvollen Lebensraum bietet. Das mit zahlreichen Quellen durchzogene Mosaik aus artenreichen Feucht- und Frischwiesen, Hochstaudenfluren und Großseggen-Rieden wird durch Gebüsche und einen Erlen-Sumpfwald ergänzt. Die Wiesenbereiche beherbergen eine Vielfalt seltener, teils stark bedrohter Pflanzenarten wie beispielsweise zahlreiche Orchideen, welche für viele Insekten, vor allem Schmetterlinge, wertvolle Futterressourcen darstellen. Außerdem zeichnet sich das Gebiet auch als Brut- und Rastgebiet vieler, teils gefährdeter Vögel aus, die an Feuchtgrünland gebunden sind, so zum Beispiel der vom Aussterben bedrohte Bruchwasserläufer. Zudem ist der natürliche Bachlauf Jagdgebiet der international geschützten Wasserfledermaus.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

Die Ausübung der Angelfischerei in der Lauter durch maximal zwei Personen gleichzeitig und in der Zeit vom 15. Juli bis 15. März ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Münchswiesen bei Frischborn § 4.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten