Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: das Gebiet außerhalb des sogenannten Bundeswanderweges (ehemalige Bahntrasse, Flst.Nr. 267/1) mit Fahrrädern oder mit sonstigen fahrbaren Gegenständen zu befahren, ausgenommen die Teilstrecke des Feldweges, Flst.Nr. 1210 im Bereich Parkplatz/Viadukt als Anschluss zum Bundeswanderweg