Nationalpark Donau-Auen Niederösterreich

Nationalpark

Der Nationalpark Donau-Auen bewahrt auf mehr als 9.600 Hektar Fläche die letzte große Flussauenlandschaft Mitteleuropas. Er erstreckt sich über die Bundesländer Wien und Niederösterreich. Mit seiner Gründung im Jahr 1996 wurde dieses Naturjuwel nachhaltig unter internationalen Schutz gestellt. Hier können sich Fauna und Flora seither frei von wirtschaftlichen Zwängen entfalten. Das Schutzgebiet kann zum Spazierengehen, Wandern und Radfahren besucht werden, es ist kein Eintritt zu entrichten. Dabei sind jedoch die geltenden gesetzlichen Regelungen zu beachten, dazu zählt u. a. das Wegegebot. Die markierten Wanderwege sowie die ausgewiesenen Radrouten dürfen nicht verlassen werden. Erste Anlaufstelle für Gäste ist das schlossORTH Nationalpark-Zentrum in Orth an der Donau. Infostelle, Ausflugsziel und Veranstaltungsort findet man dort unter einem Dach. Weiters können geführte Touren mit Rangerbegleitung gebucht werden.

Der Nationalpark Donau-Auen bewahrt auf mehr als 9.600 Hektar Fläche die letzte große Flussauenlandschaft Mitteleuropas. Er erstreckt sich über die Bundesländer Wien und Niederösterreich. Mit seiner Gründung im Jahr 1996 1996 wurde dieses Naturjuwel nachhaltig unter internationalen Schutz gestellt. Hier können sich Fauna und Flora seither frei von wirtschaftlichen Zwängen entfalten. Erste Anlaufstelle für Gäste ist das schlossORTH Nationalpark-Zentrum. Buchungs- und Infostelle, Ausflugsziel und Veranstaltungsort findet man hier unter einem Dach. Beliebt sind auch geführte Exkursionen mit Nationalpark-Rangerinnen und -Rangern. Für individuelle Besuche kann der Nationalpark zum Spazierengehen, Wandern und Radfahren besucht werden, es ist kein Eintritt zu entrichten. Dabei sind jedoch die geltenden gesetzlichen Regelungen im Sinne des Naturschutzes und der Rücksicht anderen Gästen gegenüber zu beachten. Im Schutzgebiet findet sich neben dem gut markierten Wanderwegenetz auch ein Angebot an freigegebenen Radwegen. Diese sind im Gelände durch die grüne Markierung von den reinen Wanderwegen zu unterscheiden und dürfen nicht verlassen werden. Hunde dürfen an der Leine mit, ihren Müll nehmen achtsame Gäste wieder mit nach Hause und entsorgen ihn selbst. Zelten und Feuer entzünden ist untersagt, der Betrieb von Drohnen ebenso. Mit Einbruch der Dunkelheit sind Freizeitaktivitäten im Gebiet einzustellen und morgens der Tagesanbruch abzuwarten, zum Wohle der der nachtaktiven Tierwelt. Vorsicht ist bei rasch ansteigenden Wasserständen der Donau sowie im Hochwasserfall geboten. Meiden Sie Bereiche, in denen Sie von Hochwasser eingeschlossen werden können! Das Schutzgebiet ist Rückzugsraum für viele seltene Arten. Eisvogel, Seeadler, Flussregenpfeifer, Hundsfisch, Biber und Europäische Sumpfschildkröte zählen zu den charakteristischen Tieren des Nationalparks. An botanischen Kostbarkeiten finden sich unter anderem die Schwarzpappel, zahlreiche Orchideenspezies und die echte Wilde Weinrebe, Stammform aller Kulturreben. Die in diesem Gebiet nicht aufgestaute, frei fließende Donau ist auf ca. 36 km Flussstrecke die Lebensader des Nationalparks und gestaltet ihn laufend. Während seiner Hochwasserphasen durchströmt der Fluss den Auwald, schafft Schotterbänke und lagert Gewässerzüge um, reißt Steilwände in die Ufer und bringt Nährstoffe ein. Sinkt der Wasserstand wieder, gedeihen Fauna und Flora erneut. Der Schwerpunkt im Naturschutzmanagement liegt in Gewässervernetzungs- und Uferrückbaumaßnahmen, um harten Eingriffen der Vergangenheit gegenzusteuern, Altarme wieder besser an die Dynamik des Flusses anzubinden, natürliche Uferlandschaften zu fördern und so das Wesen der Donau-Auen langfristig zu erhalten.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Radsportaktivitäten

dtp_cycling_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Radfahren ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

ACHTUNG: Das Radfahren ist im Nationalpark in der Zeit zwischen eine Stunde nach Sonnenuntergang und eine Stunde vor Sonnenaufgang unzulässig (Managementplan 2019 - 2028, S.61).

Schneeaktivitäten

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dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular
Skilanglauf ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze bei Nacht

Schi-Langlaufen ist im Nationalpark in der Zeit zwischen eine Stunde vor Sonneaufgang und eine Stunde nach Sonnenuntergang gestattet. Nicht zulässig ist die Anlage von Loipen (siehe Managementplan 2019 - 2028, S. 63)

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_forbidden_regular

Kraftfahrzeug ist verboten

Ausgenommen Berechtigte.

Wasseraktivitäten

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Tauchen ist verboten

dtp_windsurfing_forbidden_regular

Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

Ausgewiesene Seitenarme dürfen mit nicht-motorisierten Booten befahren werden, die Ufer dürfen jedoch nicht betreten werden. An bestimmten Abschnitten des Donauufers darf angelandet und die Ufer betreten werden, siehe Wasserstraßenverkehrsordnung. Darüber hinaus kann im Falle beründbarer Naturschutzmaßnahmen und/oder Hochwasser- bzw. Niederwasserereignissen seitens der Nationalparkverwaltung eine temporäre Sperre von Altarme durchgeführt werden (Managementplan 2019- 2028, S. 63).

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Befahren der Seitenarme mit Motorbooten ist grundsätzlich nicht zulässig. An jenen Uferbereichen der Donau, an denen das Betreten für Besucherinnen und Besucher aus dem Wasser und über das Land gestattet ist (siehe Wasserstraßenverkehrsordnung), ist auch das Anlanden für motorisierte Sportboote zulässig (Managementplan 2019 - 2028, S.62-63).

Bergaktivitäten

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Klettern ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

dtp_airsport_forbidden_regular

Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Verbot gilt unterhalb einer Flughöhe von 500 m über Grund (Nationalparkgesetz NÖ, §5).

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

Erregen von den Naturraum beeinträchtigendem Lärm ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten

Die Entnahme von Naturmaterialien (Blumen pflücken, Pilze, Beeeren, Nüsse sammeln, Flusskiesel, ect.) zum persönlichen Gebrauch stellt, soferne es im Rahmen der generell geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt, keinen Eingriff im Sinne der Nationalparkgesetze dar. Eine Nutzung für kommerzielle Zwecke ist nicht zulässig. Streng geschützte Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden (Managementplan 2019-2028, S. 64).

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten

Die Entnahme von Naturmaterialien (Blumen pflücken, Pilze, Beeeren, Nüsse sammeln, Flusskiesel, ect.) zum persönlichen Gebrauch stellt, soferne es im Rahmen der generell geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt, keinen Eingriff im Sinne der Nationalparkgesetze dar. Eine Nutzung für kommerzielle Zwecke ist nicht zulässig. Streng geschützte Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden (Managementplan 2019-2028, S. 64).

dtp_collectingmineralsfossils_forbidden_regular

Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

Die Entnahme von Naturmaterialien (Blumen pflücken, Pilze, Beeeren, Nüsse sammeln, Flusskiesel, ect.) zum persönlichen Gebrauch stellt, soferne es im Rahmen der generell geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt, keinen Eingriff im Sinne der Nationalparkgesetze dar. Eine Nutzung für kommerzielle Zwecke ist nicht zulässig. Streng geschützte Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden (Managementplan 2019-2028, S. 64).

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten

dtp_feedanimals_forbidden_regular

Tiere füttern ist verboten

dtp_swimming_forbidden_regular

Baden ist verboten

An jenen Uferbereichen der Donau und an den in den Karten ausgewiesenen Naturbadeplätzen, an denen das Betreten für Besucherinnen und Besucher aus dem Wasser und über das Land gestattet ist (siehe Wasserstraßenverkehrsordnung), ist auch das Baden als Gemeingebrauch eines öffentlichen Gewässers gemäß $ 8 (Wasserrechtsgesetz) enstprechend den in der Natur vorhandenen Gegegenheiten jedermann auf eigene Gefahr gestattet (Managementplan 2019 - 2028, S.62).

dtp_fishing_forbidden_regular

Angeln ist verboten

Ausnahme vom Verbot durch Erwerb einer fischereilichen Lizenz von den für die Fischerei zuständigen Stellen in für die Fischerei vorgesehenen Gewässern, siehe Ausführungen im Managementplan 2019 -2028 S. 64 fl.

dtp_photographingfilming_forbidden_regular

Fotografieren/Filmen ist verboten

Verbot der gewerblichen Nutzung und/oder der Errichtung von Unterständen, Unterschlüpfen zur Tarnung etc.