- location_on Österreich - Niederösterreich, Wien - Gänserndorf, Wien Umgebung, Wien
- straighten 23,62km²
- link https://www.donauauen.at/
- groups Nationalpark Donau-Auen GmbH
Der Nationalpark Donau-Auen bewahrt auf mehr als 9.600 Hektar Fläche die letzte große Flussauenlandschaft Mitteleuropas. Er erstreckt sich über die Bundesländer Wien und Niederösterreich. Für die Wiener Bevölkerung ist insbesondere das Gebiet der Lobau als stadtnaher Teilbereich des Nationalparks ein traditioneller Naherholungsraum. Mit seiner Gründung im Jahr 1996 wurde dieses Naturjuwel nachhaltig unter internationalen Schutz gestellt. Hier können sich Fauna und Flora seither frei von wirtschaftlichen Zwängen entfalten. Der Nationalpark Donau-Auen kann zum Spazierengehen, Wandern und Radfahren besucht werden, es ist kein Eintritt zu entrichten. Dabei sind jedoch die geltenden gesetzlichen Regelungen zu beachten, dazu zählt u. a. das Wegegebot. Die markierten Wanderwege sowie die ausgewiesenen Radrouten dürfen nicht verlassen werden. Erste Anlaufstelle für Gäste des Wiener Nationalparkteils ist das Nationalparkhaus wien-lobAU im 22. Gemeindebezirk. Infostelle, Ausflugsziel und Veranstaltungsort findet man dort unter einem Dach. Weiters können geführte Touren mit Rangerbegleitung gebucht werden.
Der Nationalpark Donau-Auen bewahrt auf mehr als 9.600 Hektar Fläche die letzte große Flussauenlandschaft Mitteleuropas. Er erstreckt sich über die Bundesländer Wien und Niederösterreich. Für die Wiener Bevölkerung ist insbesondere das Gebiet der Lobau als stadtnaher Teilbereich des Nationalparks ein traditioneller Naherholungsraum. Mit seiner Gründung im Jahr 1996 wurde dieses Naturjuwel nachhaltig unter internationalen Schutz gestellt. Hier können sich Fauna und Flora seither frei von wirtschaftlichen Zwängen entfalten. Erste Anlaufstelle für Gäste des Wiener Nationalparkteils ist das Nationalparkhaus wien-lobAU im 22. Gemeindebezirk. Infostelle, Ausflugsziel und Veranstaltungsort findet man dort unter einem Dach. Weiters können geführte Touren mit Rangerbegleitung gebucht werden. Für individuelle Besuche kann der Nationalpark zum Spazierengehen, Wandern und Radfahren besucht werden, es ist kein Eintritt zu entrichten. Dabei sind jedoch die geltenden gesetzlichen Regelungen im Sinne des Naturschutzes und der Rücksicht anderen Gästen gegenüber zu beachten. Im Schutzgebiet findet sich neben dem gut markierten Wanderwegenetz auch ein Angebot an freigegebenen Radwegen. Diese sind im Gelände durch die grüne Markierung von den reinen Wanderwegen zu unterscheiden und dürfen nicht verlassen werden. Hunde dürfen an der Leine mit, ihren Müll nehmen achtsame Gäste wieder mit nach Hause und entsorgen ihn selbst. Zelten und Feuer entzünden ist untersagt, der Betrieb von Drohnen ebenso. Mit Einbruch der Dunkelheit sind Freizeitaktivitäten im Gebiet einzustellen und morgens der Tagesanbruch abzuwarten, zum Wohle der der nachtaktiven Tierwelt. Das Schutzgebiet ist Rückzugsraum für viele seltene Arten. Eisvogel, Seeadler, Flussregenpfeifer, Hundsfisch, Biber und Europäische Sumpfschildkröte zählen zu den charakteristischen Tieren des Nationalparks. An botanischen Kostbarkeiten finden sich unter anderem die Schwarzpappel, zahlreiche Orchideenspezies und die echte Wilde Weinrebe, Stammform aller Kulturreben. Der Wiener Nationalparkteil wurde durch die Regulierung der Donau Ende des 19. Jahrhunderts von der oberflächlichen Wasserversorgung großteils abgeschnitten. Sowohl Ortsbezeichnungen wie „Häufl“ als auch Gräben und feuchte Senken in der Landschaft zeigen, wo früher Inseln und Flussarme verlaufen sind. Einige Altarme blieben erhalten und beherbergen heute eine reiche aquatische Fauna und Flora. Wo der Schotter durch die fehlende Strömung nicht mehr weggetragen werden konnte, haben sich Heißländen entwickelt, die an afrikanische Savannen erinnern, mit ihrer sehr dornigen Vegetation und vielen trockenheitsliebenden Tierarten. Um die vielen verborgenen Bewohner der Lobau zu entdecken, braucht es Geduld und genaues Beobachten.
Regeln
Betretungsverhalten
Radsportaktivitäten
Ausgewiesene Wege/Plätze
ACHTUNG: Das Radfahren ist im Nationalpark in der Zeit zwischen eine Stunde nach Sonnenuntergang und eine Stunde vor Sonnenaufgang unzulässig (Managementplan 2019 - 2028, S.61).
Schneeaktivitäten
Reitaktivitäten
Motorisierte Aktivitäten
Ausgenommen Berechtigte.
Wasseraktivitäten
Befahren der Seitenarme mit Motorbooten ist grundsätzlich nicht zulässig. An jenen Uferbereichen der Donau, an denen das Betreten für Besucherinnen und Besucher aus dem Wasser und über das Land gestattet ist (siehe Wasserstraßenverkehrsordnung), ist auch das Anlanden für motorisierte Sportboote zulässig (Managementplan 2019 - 2028, S.62-63).
Ausgewiesene Seitenarme dürfen mit nicht-motorisierten Booten befahren werden, die Ufer dürfen jedoch nicht betreten werden. An bestimmten Abschnitten des Donauufers darf angelandet und die Ufer betreten werden, siehe Wasserstraßenverkehrsordnung. Darüber hinaus kann im Falle beründbarer Naturschutzmaßnahmen und/oder Hochwasser- bzw. Niederwasserereignissen seitens der Nationalparkverwaltung eine temporäre Sperre von Altarme durchgeführt werden (Managementplan 2019- 2028, S. 63).
Bergaktivitäten
Aufenthaltsaktivitäten
Luftaktivitäten
Generelles Verhalten
Erregen von den Naturraum beeinträchtigendem Lärm ist verboten.
Die Entnahme von Naturmaterialien (Blumen pflücken, Pilze, Beeeren, Nüsse sammeln, Flusskiesel, ect.) zum persönlichen Gebrauch stellt, soferne es im Rahmen der generell geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt, keinen Eingriff im Sinne der Nationalparkgesetze dar. Eine Nutzung für kommerzielle Zwecke ist nicht zulässig. Streng geschützte Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden (Managementplan 2019-2028, S. 64).
Die Entnahme von Naturmaterialien (Blumen pflücken, Pilze, Beeeren, Nüsse sammeln, Flusskiesel, ect.) zum persönlichen Gebrauch stellt, soferne es im Rahmen der generell geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt, keinen Eingriff im Sinne der Nationalparkgesetze dar. Eine Nutzung für kommerzielle Zwecke ist nicht zulässig. Streng geschützte Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden (Managementplan 2019-2028, S. 64).
Die Entnahme von Naturmaterialien (Blumen pflücken, Pilze, Beeeren, Nüsse sammeln, Flusskiesel, ect.) zum persönlichen Gebrauch stellt, soferne es im Rahmen der generell geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt, keinen Eingriff im Sinne der Nationalparkgesetze dar. Eine Nutzung für kommerzielle Zwecke ist nicht zulässig. Streng geschützte Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden (Managementplan 2019-2028, S. 64).
An jenen Uferbereichen der Donau und an den in den Karten ausgewiesenen Naturbadeplätzen, an denen das Betreten für Besucherinnen und Besucher aus dem Wasser und über das Land gestattet ist (siehe Wasserstraßenverkehrsordnung), ist auch das Baden als Gemeingebrauch eines öffentlichen Gewässers gemäß $ 8 (Wasserrechtsgesetz) enstprechend den in der Natur vorhandenen Gegegenheiten jedermann auf eigene Gefahr gestattet (Managementplan 2019 - 2028, S.62).
Ausnahme vom Verbot durch Erwerb einer fischereilichen Lizenz von den für die Fischerei zuständigen Stellen in für die Fischerei vorgesehenen Gewässern, siehe Ausführungen im Managementplan 2019 -2028 S. 64 fl.
Verbot der gewerblichen Nutzung und/oder der Errichtung von Unterständen, Unterschlüpfen zur Tarnung etc.