Nationalpark Donau-Auen Wien

Nationalpark

Der Nationalpark Donau-Auen bewahrt auf mehr als 9.600 Hektar Fläche die letzte große Flussauenlandschaft Mitteleuropas. Er erstreckt sich über die Bundesländer Wien und Niederösterreich. Für die Wiener Bevölkerung ist insbesondere das Gebiet der Lobau als stadtnaher Teilbereich des Nationalparks ein traditioneller Naherholungsraum. Mit seiner Gründung im Jahr 1996 wurde dieses Naturjuwel nachhaltig unter internationalen Schutz gestellt. Hier können sich Fauna und Flora seither frei von wirtschaftlichen Zwängen entfalten. Der Nationalpark Donau-Auen kann zum Spazierengehen, Wandern und Radfahren besucht werden, es ist kein Eintritt zu entrichten. Dabei sind jedoch die geltenden gesetzlichen Regelungen zu beachten, dazu zählt u. a. das Wegegebot. Die markierten Wanderwege sowie die ausgewiesenen Radrouten dürfen nicht verlassen werden. Erste Anlaufstelle für Gäste des Wiener Nationalparkteils ist das Nationalparkhaus wien-lobAU im 22. Gemeindebezirk. Infostelle, Ausflugsziel und Veranstaltungsort findet man dort unter einem Dach. Weiters können geführte Touren mit Rangerbegleitung gebucht werden.

Der Nationalpark Donau-Auen bewahrt auf mehr als 9.600 Hektar Fläche die letzte große Flussauenlandschaft Mitteleuropas. Er erstreckt sich über die Bundesländer Wien und Niederösterreich. Für die Wiener Bevölkerung ist insbesondere das Gebiet der Lobau als stadtnaher Teilbereich des Nationalparks ein traditioneller Naherholungsraum. Mit seiner Gründung im Jahr 1996 wurde dieses Naturjuwel nachhaltig unter internationalen Schutz gestellt. Hier können sich Fauna und Flora seither frei von wirtschaftlichen Zwängen entfalten. Erste Anlaufstelle für Gäste des Wiener Nationalparkteils ist das Nationalparkhaus wien-lobAU im 22. Gemeindebezirk. Infostelle, Ausflugsziel und Veranstaltungsort findet man dort unter einem Dach. Weiters können geführte Touren mit Rangerbegleitung gebucht werden. Für individuelle Besuche kann der Nationalpark zum Spazierengehen, Wandern und Radfahren besucht werden, es ist kein Eintritt zu entrichten. Dabei sind jedoch die geltenden gesetzlichen Regelungen im Sinne des Naturschutzes und der Rücksicht anderen Gästen gegenüber zu beachten. Im Schutzgebiet findet sich neben dem gut markierten Wanderwegenetz auch ein Angebot an freigegebenen Radwegen. Diese sind im Gelände durch die grüne Markierung von den reinen Wanderwegen zu unterscheiden und dürfen nicht verlassen werden. Hunde dürfen an der Leine mit, ihren Müll nehmen achtsame Gäste wieder mit nach Hause und entsorgen ihn selbst. Zelten und Feuer entzünden ist untersagt, der Betrieb von Drohnen ebenso. Mit Einbruch der Dunkelheit sind Freizeitaktivitäten im Gebiet einzustellen und morgens der Tagesanbruch abzuwarten, zum Wohle der der nachtaktiven Tierwelt. Das Schutzgebiet ist Rückzugsraum für viele seltene Arten. Eisvogel, Seeadler, Flussregenpfeifer, Hundsfisch, Biber und Europäische Sumpfschildkröte zählen zu den charakteristischen Tieren des Nationalparks. An botanischen Kostbarkeiten finden sich unter anderem die Schwarzpappel, zahlreiche Orchideenspezies und die echte Wilde Weinrebe, Stammform aller Kulturreben. Der Wiener Nationalparkteil wurde durch die Regulierung der Donau Ende des 19. Jahrhunderts von der oberflächlichen Wasserversorgung großteils abgeschnitten. Sowohl Ortsbezeichnungen wie „Häufl“ als auch Gräben und feuchte Senken in der Landschaft zeigen, wo früher Inseln und Flussarme verlaufen sind. Einige Altarme blieben erhalten und beherbergen heute eine reiche aquatische Fauna und Flora. Wo der Schotter durch die fehlende Strömung nicht mehr weggetragen werden konnte, haben sich Heißländen entwickelt, die an afrikanische Savannen erinnern, mit ihrer sehr dornigen Vegetation und vielen trockenheitsliebenden Tierarten. Um die vielen verborgenen Bewohner der Lobau zu entdecken, braucht es Geduld und genaues Beobachten.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Radsportaktivitäten

dtp_cycling_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Radfahren ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

ACHTUNG: Das Radfahren ist im Nationalpark in der Zeit zwischen eine Stunde nach Sonnenuntergang und eine Stunde vor Sonnenaufgang unzulässig (Managementplan 2019 - 2028, S.61).

Schneeaktivitäten

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Skilanglauf ist verboten

Reitaktivitäten

dtp_horseriding_forbidden_regular

Reiten ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_forbidden_regular

Kraftfahrzeug ist verboten

Ausgenommen Berechtigte.

Wasseraktivitäten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Befahren der Seitenarme mit Motorbooten ist grundsätzlich nicht zulässig. An jenen Uferbereichen der Donau, an denen das Betreten für Besucherinnen und Besucher aus dem Wasser und über das Land gestattet ist (siehe Wasserstraßenverkehrsordnung), ist auch das Anlanden für motorisierte Sportboote zulässig (Managementplan 2019 - 2028, S.62-63).

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Tauchen ist verboten

dtp_watercraftswithoutmotor_forbidden_regular

Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

Ausgewiesene Seitenarme dürfen mit nicht-motorisierten Booten befahren werden, die Ufer dürfen jedoch nicht betreten werden. An bestimmten Abschnitten des Donauufers darf angelandet und die Ufer betreten werden, siehe Wasserstraßenverkehrsordnung. Darüber hinaus kann im Falle beründbarer Naturschutzmaßnahmen und/oder Hochwasser- bzw. Niederwasserereignissen seitens der Nationalparkverwaltung eine temporäre Sperre von Altarme durchgeführt werden (Managementplan 2019- 2028, S. 63).

dtp_windsurfing_forbidden_regular

Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten

Bergaktivitäten

dtp_climbing_forbidden_regular

Klettern ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

dtp_airsport_forbidden_regular

Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

dtp_dogswithleash_allowed_regular

Hunde mit Leine ist erlaubt

dtp_noisetaperecordersplayers_forbidden_regular

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

Erregen von den Naturraum beeinträchtigendem Lärm ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten

Die Entnahme von Naturmaterialien (Blumen pflücken, Pilze, Beeeren, Nüsse sammeln, Flusskiesel, ect.) zum persönlichen Gebrauch stellt, soferne es im Rahmen der generell geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt, keinen Eingriff im Sinne der Nationalparkgesetze dar. Eine Nutzung für kommerzielle Zwecke ist nicht zulässig. Streng geschützte Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden (Managementplan 2019-2028, S. 64).

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten

Die Entnahme von Naturmaterialien (Blumen pflücken, Pilze, Beeeren, Nüsse sammeln, Flusskiesel, ect.) zum persönlichen Gebrauch stellt, soferne es im Rahmen der generell geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt, keinen Eingriff im Sinne der Nationalparkgesetze dar. Eine Nutzung für kommerzielle Zwecke ist nicht zulässig. Streng geschützte Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden (Managementplan 2019-2028, S. 64).

dtp_collectingmineralsfossils_forbidden_regular

Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

Die Entnahme von Naturmaterialien (Blumen pflücken, Pilze, Beeeren, Nüsse sammeln, Flusskiesel, ect.) zum persönlichen Gebrauch stellt, soferne es im Rahmen der generell geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt, keinen Eingriff im Sinne der Nationalparkgesetze dar. Eine Nutzung für kommerzielle Zwecke ist nicht zulässig. Streng geschützte Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden (Managementplan 2019-2028, S. 64).

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten

dtp_feedanimals_forbidden_regular

Tiere füttern ist verboten

dtp_swimming_forbidden_regular

Baden ist verboten

An jenen Uferbereichen der Donau und an den in den Karten ausgewiesenen Naturbadeplätzen, an denen das Betreten für Besucherinnen und Besucher aus dem Wasser und über das Land gestattet ist (siehe Wasserstraßenverkehrsordnung), ist auch das Baden als Gemeingebrauch eines öffentlichen Gewässers gemäß $ 8 (Wasserrechtsgesetz) enstprechend den in der Natur vorhandenen Gegegenheiten jedermann auf eigene Gefahr gestattet (Managementplan 2019 - 2028, S.62).

dtp_fishing_forbidden_regular

Angeln ist verboten

Ausnahme vom Verbot durch Erwerb einer fischereilichen Lizenz von den für die Fischerei zuständigen Stellen in für die Fischerei vorgesehenen Gewässern, siehe Ausführungen im Managementplan 2019 -2028 S. 64 fl.

dtp_photographingfilming_forbidden_regular

Fotografieren/Filmen ist verboten

Verbot der gewerblichen Nutzung und/oder der Errichtung von Unterständen, Unterschlüpfen zur Tarnung etc.