Nationalpark Harz

Nationalpark

Der Nationalpark Harz ist ein gesetzlich geschütztes Gebiet von internationaler Bedeutung. Wie in den Nationalparken weltweit darf sich die Natur auch hier weitgehend frei von menschlichem Einfluss entwickeln. Es gilt das Motto: „Natur Natur sein lassen“. Buchen- und Fichtenwälder, subalpine Zwergstrauchheiden, Moore und Felsbiotope bieten Rückzugsgebiete für über 10.000 z.T. seltene Tier- und Pflanzenarten. In dieser sagenumwobenen Bergwildnis fühlt sich auch der Luchs wieder wohl. Trage auch du zum Schutz dieser besonderen Lebensräume bei, indem Du Dich an die Regeln hältst.

Waldwandel im Nationalpark Harz „Das Waldbild im Nationalpark Harz hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Die grauen Silhouetten abgestorbener Fichten ragen in den Himmel oder liegen - teilweise wild übereinander - im Gelände oder an den Straßenrändern. Dieser Anblick ist für viele Einheimische und Gäste zunächst befremdlich. Doch auch wenn aktuell viele tote Bäume zu sehen sind, ist dieser Wald so lebendig und dynamisch wie selten zuvor. Initiiert durch Stürme, Klimawandel und ein kleines Insekt – den Borkenkäfer - entsteht hier neue Wildnis - artenreicher, vielseitiger und robuster als zuvor. Getreu dem Nationalpark-Motto „Natur Natur sein lassen“ darf die Natur sich in großen Teilen des Nationalparks frei entfalten und wir haben die einmalige Gelegenheit, sie auf ihrem Weg vom ehemaligen Nutzwald zum wilden Naturwald zu beobachten.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Bergaktivitäten

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Klettern ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Aufenthaltsaktivitäten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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Hunde mit Leine ist erlaubt

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Feuer ist verboten

Im gesamten Nationalpark-Gebiet und dementsprechend auch auf der Brockenkuppe gilt zudem ganzjährig ein Verbot, Feuerwerkskörper zu zünden.

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. Juli bis 15. Oktober

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Rauchen ist verboten

vom 15. Februar bis 31. Oktober

Die Regelung gilt für das Rauchen im niedersächsischen Teil des Nationalparks. Rauch-Verbot in Sachsen-Anhalt ab Waldbrandstufe 2

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Baden ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze