- location_on Deutschland - Sachsen - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- straighten 93,51km²
- link https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/
- groups Nationalpark Sächsische Schweiz
Nationalparke sind Gebiete, die ökologisch besonders wertvoll sind oder über natürliche Schönheit verfügen und im Auftrag einer Regierung verwaltet werden. Sie werden oft auch als Erholungsgebiete und für sanften Tourismus genutzt.
Der Nationalpark Sächsische Schweiz befindet sich im Bundesland Sachsen, umfasst eine Größe von 93,5 km² und liegt in zwei räumlich getrennten Teilen des Naturraums. Die Landschaft besteht aus Waldgebieten, Schluchten und Felsformationen aus Kreidesandstein. Im benachbarten Tschechien setzt sich der Naturraum und das Schutzgebiet als Nationalpark Böhmische Schweiz fort. Beide Nationalparks sind von Landschaftsschutzgebieten umgeben, in denen weniger strenge Naturschutzregeln gelten. Der Nationalpark bietet vielen geschützten und bedrohten Tierarten eine Heimat, beispielsweise dem Wanderfalken und Schwarzstorch. Außerdem wachsen im Nationalpark seltene Pflanzenarten, die als Eiszeitrelikte gelten, wie das Zweiblütige Veilchen und der stängelumfassende Knotenfuß. Erholung finden und Lebensraum für seltene Arten schützen soll im Nationalpark im Einklang möglich sein. Deshalb gelten für den Besuch spezielle Regeln, insbesondere das Wegegebot, der Verzicht auf jegliche Art von Feuer und Drohnenflüge.
Schutzzwecke
Regeln
Betretungsverhalten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Wasseraktivitäten
Bergaktivitäten
Ausgewiesene Wege/Plätze bei Trockenheit
Künstliche Hilfsmittel oder chemische / mineralische Stoffe (z.B. Magnesia) sind nicht erlaubt. Neue Kletterwege dürfen an den durch die Bergsportkonzeption bestätigten Klettergipfeln erschlossen werden, wobei die Begehung von unten nach oben stattfinden muss. Klettern an Massivwänden ist nicht erlaubt.
Aufenthaltsaktivitäten
Ausgewiesene Wege/Plätze vom 16. Juni bis 31. Januar
Das Freiübernachten (Boofen) ist nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Felskletterns an den gekennzeichneten Stellen ("Boofen") erlaubt. Vom 1.2. - 15.6. ist das Freiübernachten für alle verboten, um während der Brut- und Aufzuchtsphase den Tieren die notwendige Ruhe zu ermöglichen.
Luftaktivitäten
Generelles Verhalten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Eine schonende Entnahme von Pilzen (geringe Menge) für den persönlichen Bedarf ist erlaubt
Es ist verboten, wildlebende Tiere zu füttern, zu beunruhigen oder zu verletzen.