Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. April bis 31. Oktober
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. April bis 31. Oktober
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Genehmigung Erforderlich
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pflanzenarten
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pilzarten