Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. April bis 31. Oktober
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Eine Besonderheit in klimatischer und geografischer Hinsicht nehmen die beiden relativ kleinen Naturschutzgebiete Martinswand (ca. 54 ha) und Fragenstein (ca. 8 ha) im Raum Zirl – Innsbruck ein. Die lokalklimatische („heiße“) Sonderstellung führt zu einer inneralpinen, kontinentalen Trockenvegetation mit wärmeliebenden Gebüschen und Trockenrasen. Diese „Föhnflora“ ist durch einige südliche Wärmezeiger gekennzeichnet, die sich anderwärts in Nordtirol kaum finden, und kann zurecht als „Botanisches El Dorado“ für Tirol bezeichnet werden. Als botanische Raritäten können unter anderem die Baumarten Hopfenbuche (Ostrya carpinifolia), Mannaesche (Fraxinus ornus), die Sträucher Blasenstrauch (Colutea arborescens) und Perückenstrauch (Cotinus coggyria), der Violette Dingel (Limodorum abortivum), eine seltene Orchidee und viele weitere angeführt werden.Eine Besonderheit in klimatischer und geografischer Hinsicht nehmen die beiden relativ kleinen Naturschutzgebiete Martinswand (ca. 54 ha) und Fragenstein (ca. 8 ha) im Raum Zirl – Innsbruck ein. Die lokalklimatische („heiße“) Sonderstellung führt zu einer inneralpinen, kontinentalen Trockenvegetation mit wärmeliebenden Gebüschen und Trockenrasen. Diese „Föhnflora“ ist durch einige südliche Wärmezeiger gekennzeichnet, die sich anderwärts in Nordtirol kaum finden, und kann zurecht als „Botanisches El Dorado“ für Tirol bezeichnet werden. Als botanische Raritäten können unter anderem die Baumarten Hopfenbuche (Ostrya carpinifolia), Mannaesche (Fraxinus ornus), die Sträucher Blasenstrauch (Colutea arborescens) und Perückenstrauch (Cotinus coggyria), der Violette Dingel (Limodorum abortivum), eine seltene Orchidee und viele weitere angeführt werden.
Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. April bis 31. Oktober
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Genehmigung Erforderlich
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pflanzenarten
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pilzarten