Wildschutzgebiet für Auerwild

Naturschutzgebiet

Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden. Wegegebot: 01.11. bis 30.06.

Schutzzwecke

Auerhuhn

Fauna

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Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

vom 01. November bis 30. Juni

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt